Registrierungspflicht für alle Stromerzeugungsanlagen

Am 31. Januar 2019 hat das Webportal des Marktstammdatenregisters den Betrieb
aufgenommen. Das bringt für Sie als Betreiber einer Stromerzeugungsanlage (z. B. einer
Solaranlage) neue Verpflichtungen mit sich.
Das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur wird künftig das zentrale Register für alle
Stromerzeugungsanlagen sowie für alle Stromspeicher in Deutschland sein. Als Betreiber einer
Stromerzeugungsanlage sind Sie gesetzlich verpflichtet sich und Ihre Anlagen in diesem Portal
zu registrieren – unabhängig davon, ob Ihre Anlage bereits in einem früheren Register registriert
wurde oder nicht. Das neue Portal finden Sie unter www.marktstammdatenregister.de.


Wichtig für Sie: Damit die Zahlungen (Einspeisevergütung, Förderung, Marktprämie,
Zuschläge) nach EEG oder KWKG weiterhin ohne Abzüge ausbezahlt werden können, ist es
notwendig, dass Sie die vom Gesetzgeber vorgegebenen Fristen für die Registrierung einhalten: 

  • Wenn Sie eine Anlage betreiben, die vor dem 31. Januar 2019 in Betrieb gegangen ist, dann
    gilt i. d. R. eine zweijährige Frist für die Registrierung im MaStR (bis Januar 2021).
  • Wenn Sie eine Anlage betreiben, die nach dem 31. Januar 2019 in Betrieb gehen wird oder
    gegangen ist, muss die Registrierung im MaStR einen Monat nach der Inbetriebnahme der
    Anlage erfolgt sein. 


Haben Sie noch Fragen? 


Unter www.marktstammdatenregister.de/Registrierungshilfe erhalten Sie weitere Informationen
zur Registrierung und Antworten auf häufig gestellte Fragen. Bei weiteren Fragen wenden Sie
sich gerne an die Hotline des Marktstammdatenregisters unter 
0228/14 33 33 oder kontaktieren Sie die Bundesnetzagentur über das Kontaktformular, das Sie unter
www.marktstammdatenregister.de/Kontakt finden.

 

Weitere Informationen finden Sie auch im angehängten Flyer.

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