Anmeldung einer Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge

Gemäß TAR Niederspannung (VDE-AR-N 4100) sind alle Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge beim zuständigen Netzbetreiber anzumelden.

Bei einer Anschlussleistung > 12 kVA (11 kW) besteht Genehmigungspflicht durch den Netzbetreiber.

Die Errichtung einer Ladeeinrichtung stellt eine Erweiterung der Kundenanlage dar und darf gem. § 13 NAV nur durch einen in unserem Installateurverzeichnis eingetragenen Elektrofachbetrieb ausgeführt werden.

Der Installateur wird Ihre Installation vor Ort prüfen und den Gesamtleistungsbedarf des Netzanschlusses ermitteln.

Entsprechend des Leistungsbedarfs prüft der Netzbetreiber die Netzverträglichkeit. Gegebenenfalls muss der Anschluss am Haus verstärkt werden.

Bitte verwenden Sie folgende Formulare zur Anmeldung einer Ladeeinrichtung:

 

Stadtwerke Jülich GmbH
Kundenzentrum
An der Vogelstange 2a
52428 Jülich

Telefon 02461 625-122
service@stadtwerke-juelich.com

Öffnungszeiten Kundenzentrum:
Montag-Mittwoch:
8:30 bis 12:00 Uhr und
14:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstag:
8:30 bis 12:00 Uhr und
14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
8:30 bis 12:00 Uhr