Grundversorgung

Wenn Sie einen betriebsbereiten Netzanschluss besitzen, können Sie Gas aus unserem Netz beziehen. Sollten Sie keinen Gasliefervertrag mit einem Lieferanten Ihrer Wahl abgeschlossen haben, werden Sie nach der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) zum Grundversorgungstarif beliefert. Die entsprechenden Tarife finden Sie auf den Seiten des Grundversorgers.

Der Grundversorger wird vom Netzbetreiber alle 3 Jahre festgestellt. Es ist derjenige Lieferant, welcher zum gesetzlichen Feststellungstermin die meisten Kunden im Netzgebiet versorgt. Der derzeitige Grundversorger im Netz der Stadtwerke Jülich GmbH ist der Vertrieb der Stadtwerke Jülich GmbH.

Weitere Informationen zur Ersatzversorgung - wenn Ihr Gasliefervertrag ausläuft - finden Sie ebenfalls auf den Seiten des Grundversorgers.