Ersatzversorgung

Wenn Sie einen betriebsbereiten Netzanschluss besitzen, können Sie Gas aus unserem Netz beziehen. Als Kunde sind Sie verpflichtet, sich um die Lieferung von Gas zu bemühen und einen entsprechenden Gasliefervertrag abzuschließen. Wenn der Vertrag beendet wird und Sie noch keinen neuen Gasliefervertrag abgeschlossen haben, werden Sie für maximal drei Monate zu den Konditionen der Ersatzversorgung durch den Grundversorger beliefert. Die entsprechenden Tarife finden Sie auf den Seiten des Grundversorgers. Sollten Sie innerhalb dieser Zeit keinen neuen Gasliefervertrag abschließen, droht Ihnen die Sperrung des Netzanschlusses.