EEG-Anlagen

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Formulare rund um Anlagen, die Strom nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in das Verteilnetz einspeisen. 

Antrag zum Netzanschluss einer EEG-Anlage

Um den geplanten Anschluss Ihrer Eigenerzeugungsanlage an das Verteilnetz zu prüfen (Netzverträglichkeitsprüfung), reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

  • Anschlussanfrage Stromerzeugungsanlage
  • Lageplan (1:1000) aus dem die Bezeichnung, die Grenzen des Grundstücks und der Aufstellungsort der Anlage hervorgeht
  • Beschreibung der Schutzeinrichtungen mit den genauen Angaben über Art, Fabrikat, Schaltung und Funktion sowie ggf. eine entsprechende Konformitätserklärung
  • Übersichtsschaltplan der gesamten elektrischen Anlage mit Daten der eingesetzten Betriebsmittel

Für die Kosten des Netzanschlusses wird Ihnen ein individuelles Angebot erstellt.

Netzverträglichkeitsprüfung

Nach Eingang der vollständigen Unterlagen prüfen wir, ob das Verteilnetz die gewünschte Einspeiseleistung aufnehmen kann. Hierzu unterbreiten wir Ihnen anschließend ein Angebot. Nach Rücksendung der Angebotsannahme erhalten Sie von uns die Freigabe zur Errichtung Ihrer Eigenerzeugungsanlage.

Inbetriebnahme

Nach der vollständigen Fertigstellung der elektrischen Anlage übersenden Sie bzw. Ihr Installateur eine Fertigstellungsanzeige an uns.

Die Inbetrieb-/ Abnahme der elektrischen Anlage durch uns erfolgt erst nach Eingang der Fertigstellungsanzeige. Die Prüfung der elektrischen Anlage erfolgt gemäß den Technischen Anschlussbedingungen, insbesondere der BDEW-Richtlinie „Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“. Wenn Sie keinen eigenen Messstellenbetreiber mit dem Einbau eines Zählers beauftragen, erfolgt der Zählereinbau durch uns.

Die Photovoltaik-Anlage muss innerhalb von einem Monat nach der ersten Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur gemeldet werden (www.marktstammdatenregister.de). Die Daten werden daraufhin automatisch an uns übermittelt.

Für die Einspeisung schließen Sie einen Einspeisevertrag mit uns ab, der die wesentlichen kaufmännischen und technischen Anforderungen gemäß den gesetzlichen Grundlagen regelt.

Abrechnung

Sofern Sie keine Eigenvermarktung nach dem EEG durchführen, erhalten Sie anschließend von uns die jeweils gesetzlich festgelegte Vergütung für die von Ihnen eingespeiste Arbeit gemäß den ermittelten Zählwerten.

Die Entgelte für vermiedene Netznutzung entnehmen Sie hier:

Für Anlagen mit Erzeugung aus Biogas kann zudem bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) die Steuerung und Abrechnung mit der Flexibilitätsprämie beantragt werden.

Eigenvermarktung

Die Betreiber von neuen Einspeiseanlagen mit einer installierten Leistung über 100 kW müssen den ins Netz eingespeisten Strom direkt vermarkten.

Sollten Sie Eigenvermarktung wählen, senden Sie uns bitte das ausgefüllte Formular zurück:

Bitte prüfen Sie vor der Anmeldung zur Eigenvermarktung, ob folgende Punkte erfüllt werden:

  1. Die Anlage ist mit einer technischen Einrichtung im Sinne des § 9 EEG 2017 ausgestattet, mit der der Netzbetreiber jederzeit
    • die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann und
    • die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen kann.
  2. Ihr Kontaktdatenblatt mit edifact-Adresse für die 1:1 Marktkommunikation liegt der Anmeldung bei.
  3. Die Zuordnungsermächtigung für den angegebenen Bilanzkreis ist vorhanden und liegt der Anmeldung bei (falls erforderlich)

Einspeisemanagement

Regeleinrichtung nach §9 EEG:

Die Grenze für den Einbau einer Regeleinrichtung nach § 9 EEG wurde von 30 kW auf 25 kW gesenkt.

Demnach sind Neuanlagen (Anlagen mit Inbetriebnahme ab 2021) bereits ab > 25 kW mit einer technischen Einrichtung auszustatten, mit der die Netzbetreiber bei Netzüberlastung jederzeit die Einspeiseleistung ganz oder teilweise ferngesteuert reduzieren können (z.B. Funkrundsteuerempfänger). § 9 Abs. 2 Nr. 1 EEG

Anlagen bis zu einer Leistung von ≤ 25 kW haben weiterhin das Wahlrecht zwischen Funkrundsteuerempfänger oder 70% Begrenzung. § 9 Abs. 2 Nr. 2 EEG

Wir weisen Sie darauf hin, dass kein Anspruch auf Vergütung besteht, solange eine Anlagenbetreiberin oder ein Anlagenbetreiber diese Verpflichtungen nicht erfüllt.

Anmeldung einer steckerfertigen Erzeugungsanlage

Im Niederspannungsnetz der Stadtwerke Jülich GmbH können steckerfertige Erzeugungsanlagen, sogenannte Plug-In-Anlagen, unter bestimmten Bedingungen betrieben werden. Diese müssen gemäß den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik ausgeführt, installiert, angeschlossen und betrieben werden.

Bitte beachten Sie vor der Installation die Anforderungen an die Installation und den Betrieb von steckerfertigen Erzeugungsanlagen.

Nachfolgend finden Sie das Anmeldeformular, mit dem Sie Ihre steckerfertige PV-Anlage bei uns anmelden können:

Alle wichtigen Informationen zu steckerfertigen Erzeugungsanlagen erhalten Sie beim VDE|FNN.

Ansprechpartner

Für weitergehende Fragen stehen Ihnen gern unsere Ansprechpartner zur Verfügung:

Netzanschluss

Einspeisung

Stadtwerke Jülich GmbH
Kundenzentrum
An der Vogelstange 2a
52428 Jülich

Telefon 02461 625-122
service@stadtwerke-juelich.com

Öffnungszeiten Kundenzentrum:
Montag-Mittwoch:
8:30 bis 12:00 Uhr und
14:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstag:
8:30 bis 12:00 Uhr und
14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
8:30 bis 12:00 Uhr