Ob in einem bestimmten Haus eine Gasversorgung möglich ist, können Sie mit der Aufstellung in der folgenden Datei prüfen:
Der Netzanschluss erfolgt diskriminierungsfrei nach den Bedingungen der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV). Füllen Sie dazu mit dem Anschlussnehmer bitte folgenden Anschlussantrag aus:
Mieter oder Pächter benötigen als Anschlussnehmer für die Herstellung oder Änderung eines Netzanschlusses die Einwilligung des Grundstückeigentümers.
Die Kosten für die Errichtung des Hausanschlusses entnehmen Sie bitte dem Kostenblatt:
Für die Errichtung eines Netzanschlusses sind zudem die folgenden Bedingungen zu beachten:
Nach der Errichtung der Anlage wird mit der Installation des Zählers die Inbetriebnahme der Anlage vollzogen. Der Zähler wird vom Messstellenbetreiber nach Wahl des Anschlussnehmers eingebaut oder wir als Netzbetreiber übernehmen dies für ihn. Sie oder ein Mitarbeiter von uns füllen dann das Inbetriebnahmeprotokoll aus und die Versorgung mit Gas kann beginnen:
Für weitergehende Fragen zum Netzanschluss wenden Sie sich bitte an:
Herr Christian von Wirth
Telefon: 02461 - 625-220
Fax: 02461 - 625-193
E-Mail: c.vonwirth(at)stadtwerke-juelich.de
Bei einem geplanten Anschluss einer Biogas-Anlage sind folgende Unterlagen vom Anlagenbetreiber für die Netzverträglichkeitsprüfung einzureichen:
Zudem sind die gesonderten technischen Anschlussbedingungen für Biogas-Anlagen zu beachten:
Für weitergehende Fragen steht Ihnen gern unser Ansprechpartner zur Verfügung
Herr Christian von Wirth
Telefon: 02461 - 625-220
Fax: 02461 - 625-193
E-Mail: c.vonwirth(at)stadtwerke-juelich.de
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