Sperren

Wir als Netzbetreiber unterbrechen den Netzanschluss Ihres belieferten Kunden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen hierfür vorliegen.

  • Der Lieferant versichert, dass er auf Grund des mit dem Kunden abgeschlossenen Liefervertrags zur Veranlassung der Sperrung berechtigt ist.
  • Er versichert insbesondere, dass die Voraussetzungen der Sperrung vorliegen und dass dem Kunden keine Einwendungen und Einreden zustehen, welche die Voraussetzungen der Unterbrechung der Anschlussnutzung entfallen lassen.
  • Der Lieferant versichert dem Auftragnehmer ferner, dass die Sperrung verhältnismäßig ist.
  • Der Lieferant stellt den Netzbetreiber von sämtlichen Schadensersatzansprüchen frei, die sich aus einer unberechtigten Sperrung ergeben können.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Ansprechpartner: 

Stadtwerke Jülich GmbH
Kundenzentrum
An der Vogelstange 2a
52428 Jülich

Telefon 02461 625-122
service@stadtwerke-juelich.com

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